1. Der Verein führt den Namen „Neue Perspektiven nach Gewalt e. V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Deutschland.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§ 52 AO).
2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für Opfer von Gewalt, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Förderung der Bildung, insbesondere durch Maßnahmen zur psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung von Familien, die von Gewalt betroffen sind – weltweit.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
4. Die Förderung erfolgt nach vom Vorstand festgelegten Kriterien im Rahmen des Vereinszwecks.
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
3. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
1. Der Verein kennt zwei Formen der Mitgliedschaft:
2. Aktive Mitglieder unterstützen die Ziele des Vereins ideell oder praktisch und sind stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung. Die Aufnahme als aktives Mitglied setzt ein persönliches Gespräch mit dem vollständigen Vorstand voraus. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
3. Passive Mitglieder unterstützen die Ziele des Vereins ohne aktive Mitwirkung. Sie sind nicht stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung. Die Bewerbung um eine passive Mitgliedschaft ist formlos, insbesondere per E-Mail oder über die Webseite des Vereins, möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
4. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
5. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Freiwillige Beiträge oder Zuwendungen von Mitgliedern werden gern angenommen. Die Höhe freiwilliger Beiträge ist vom jeweiligen Mitglied frei wählbar.
Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
2. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und verwaltet dessen Vermögen.
4. Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
5. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands erfolgt wie folgt:
6. Die Gesamtverantwortung des Vorstands bleibt von dieser Aufgabenverteilung unberührt.
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2. Sie beschließt insbesondere über:
1. Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer, der nicht dem Vorstand angehören darf.
2. Der Kassenprüfer prüft mindestens einmal jährlich die Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Buchführung sowie die satzungsgemäße Verwendung der Vereinsmittel.
3. Der Kassenprüfer berichtet der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung.
1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den WEISSER RING e. V., der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Förderung der Hilfe für Opfer von Gewalt zu verwenden hat.